Die Tilgungsfrist bestimmt, wann Punkte im Fahreignungsregister (FAER) automatisch gelöscht werden. Seit der Reform 2014 gilt das Prinzip der unabhängigen Tilgung — jeder Eintrag hat seine eigene Frist, und neue Verstöße beeinflussen bestehende Fristen nicht mehr.
Überliegefrist
Nach Ablauf der Tilgungsfrist beginnt eine zusätzliche Überliegefrist von 1 Jahr. Während dieser Zeit ist der Eintrag im Register noch gespeichert, wird aber bei der Punkteberechnung nicht mehr berücksichtigt. Erst nach Ablauf der Überliegefrist wird der Eintrag endgültig gelöscht.
Beginn der Tilgungsfrist
Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung — also wenn der Bußgeldbescheid nicht mehr angefochten werden kann oder das Urteil rechtskräftig ist. Bei laufenden Einspruchsverfahren verlängert sich der Beginn entsprechend.
Alte vs. neue Regelung
Vor der Reform 2014 galt das Tilgungshemmungsprinzip: Neue Eintragungen konnten die Löschung alter Einträge verhindern. Seit dem 01.05.2014 ist dies abgeschafft — jeder Punkt verfällt unabhängig.