Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug bei Rot über die Haltelinie fährt und in den geschützten Bereich (Kreuzung) einfährt. Das entscheidende Kriterium ist die Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Überfahrens.
Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß
Die zentrale Unterscheidung liegt in der 1-Sekunden-Grenze:
- Einfacher Verstoß (< 1 Sekunde): Die Ampel war weniger als 1 Sekunde rot → geringere Sanktion
- Qualifizierter Verstoß (≥ 1 Sekunde): Die Ampel war bereits mindestens 1 Sekunde rot → Fahrverbot
Der qualifizierte Rotlichtverstoß gilt als besonders gefährlich, da der Querverkehr bereits Grün haben kann.
Nachweismethoden
- Induktionsschleifen: Zwei Schleifen — vor der Haltelinie und im Kreuzungsbereich
- Videoüberwachung: Kamerabilder dokumentieren den Verstoß
- Polizeiliche Beobachtung: Augenzeugenberichte von Beamten
Grünpfeil (§ 37 Abs. 2 StVO)
An Kreuzungen mit Grünpfeil-Schild dürfen Sie nach vollständigem Anhalten bei Rot rechts abbiegen, wenn Sie den querenden Verkehr nicht gefährden. Wer nicht anhält, begeht einen Rotlichtverstoß.