Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug bei Rot über die Haltelinie fährt und in den geschützten Bereich (Kreuzung) einfährt. Das entscheidende Kriterium ist die Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Überfahrens.

Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

Die zentrale Unterscheidung liegt in der 1-Sekunden-Grenze:

  • Einfacher Verstoß (< 1 Sekunde): Die Ampel war weniger als 1 Sekunde rot → geringere Sanktion
  • Qualifizierter Verstoß (≥ 1 Sekunde): Die Ampel war bereits mindestens 1 Sekunde rot → Fahrverbot

Der qualifizierte Rotlichtverstoß gilt als besonders gefährlich, da der Querverkehr bereits Grün haben kann.

Nachweismethoden

  • Induktionsschleifen: Zwei Schleifen — vor der Haltelinie und im Kreuzungsbereich
  • Videoüberwachung: Kamerabilder dokumentieren den Verstoß
  • Polizeiliche Beobachtung: Augenzeugenberichte von Beamten

Grünpfeil (§ 37 Abs. 2 StVO)

An Kreuzungen mit Grünpfeil-Schild dürfen Sie nach vollständigem Anhalten bei Rot rechts abbiegen, wenn Sie den querenden Verkehr nicht gefährden. Wer nicht anhält, begeht einen Rotlichtverstoß.

Geschützter BereichHaltelinieÜberfahren → Rotlichtverstoß
Rechtsgrundlage: § 37 StVO, BKatV Nr. 132

Häufig gestellte Fragen

Das Überfahren einer gelben Ampel kostet 10 € ohne Punkt — nur wenn gefahrloses Anhalten möglich gewesen wäre. Erst bei Rot beginnt die verschärfte Sanktionierung. Die Gelb-Phase muss mindestens 3 Sekunden (innerorts bei 50 km/h) dauern.

Bei einem Grünpfeil-Schild dürfen Sie trotz Rot rechts abbiegen, aber nur nach vollständigem Anhalten an der Haltelinie. Fußgänger und Querverkehr haben Vorrang. Wer ohne Anhalten abbiegt: 70 €, 1 Punkt.

Ja, besonders bei: fehlerhafter Eichung der Induktionsschleifen, schlechter Fotoqualität, fehlender Beschilderung oder zu kurzer Gelbphase. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann die Messergebnisse prüfen.

Wer bei Rot über die Haltelinie fährt, aber vor der Kreuzung anhält und nicht in den geschützten Bereich einfährt, begeht einen Haltelinienverstoß — nicht einen vollendeten Rotlichtverstoß. Sanktion: 10 €, kein Punkt.