Eine Geschwindigkeitsüberschreitung liegt vor, wenn ein Fahrzeug schneller fährt als die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das deutsche Verkehrsrecht unterscheidet zwischen Verstößen innerorts und außerorts — innerhalb geschlossener Ortschaften werden Überschreitungen strenger sanktioniert, da das Gefährdungspotenzial in Wohngebieten höher ist.

Messtoleranz — Der Toleranzabzug

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein Toleranzabzug vorgenommen, um Messungenauigkeiten auszugleichen:

  • Unter 100 km/h: 3 km/h Abzug (fest)
  • Über 100 km/h: 3 % Abzug (vom Messwert)

Beispiel: Bei einem Messwert von 83 km/h in einer 50er-Zone wird 83 − 3 = 80 km/h als vorwerfbare Geschwindigkeit angesetzt. Die Überschreitung beträgt dann 30 km/h.

Messverfahren in Deutschland

Die Polizei setzt verschiedene Messverfahren ein, die jeweils spezifische Toleranzen haben:

  • Radar: Stationäre und mobile Geräte (z.B. Traffipax, Poliscan)
  • Laser/Lidar: Handmessgeräte (z.B. Riegl, Leivtec)
  • Induktionsschleifen: In die Fahrbahn eingelassene Sensoren
  • Section Control: Streckenmessung über mehrere hundert Meter
  • Nachfahren: Messung durch Polizeifahrzeug mit geeichtem Tacho

Probezeit-Fahrer

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr ist ein A-Verstoß. Bereits beim ersten A-Verstoß wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

Unter 100 km/h−3 km/hBeispiel: 83 km/h gemessen→ 83 − 3 = 80 km/h vorwerfbarfester AbzugÜber 100 km/h−3 %Beispiel: 140 km/h gemessen→ 140 × 0,97 ≈ 136 km/hprozentualer Abzug
Rechtsgrundlage: § 3 StVO, BKatV

Häufig gestellte Fragen

Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 % des Messwerts abgezogen. Beispiel: 150 km/h gemessen → 150 × 0,97 = 145,5 → abgerundet 145 km/h.

Induktionsschleifen und Section Control gelten als besonders genau, da sie in die Fahrbahn integriert sind. Laser-Handmessgeräte sind anfälliger für Bedienungsfehler. Die Messtoleranz ist bei allen standardisierten Verfahren gleich.

Ab 21 km/h zu schnell gilt dies als A-Verstoß. Folge: Probezeit wird von 2 auf 4 Jahre verlängert + Aufbauseminar (ca. 400 €). Beim zweiten A-Verstoß folgt eine Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.

Nein, die Nutzung von Blitzer-Apps und Radarwarnern während der Fahrt ist nach § 23 Abs. 1c StVO verboten. Es drohen 75 € Bußgeld und 1 Punkt. Das Gerät kann eingezogen werden. Die Nutzung durch den Beifahrer ist ebenfalls verboten.