Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Methode zur Berechnung der Einkommensteuer auf außerordentliche Einkünfte, insbesondere Abfindungen. Sie soll die Steuerprogression abmildern.
So funktioniert die Fünftelregelung
- Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt
- Nur ein Fünftel wird zum zu versteuernden Einkommen addiert
- Die daraus resultierende Mehrsteuer wird mit 5 multipliziert
Wichtig seit 2025: Die Fünftelregelung wird nur noch über die Steuererklärung geltend gemacht.