Ein Fahrverbot ist ein zeitlich befristetes Verbot, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Es dauert in der Regel 1 bis 3 Monate und wird als Nebenfolge bei schweren Ordnungswidrigkeiten verhängt.
Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis
Ein Fahrverbot ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu verwechseln. Nach Ablauf eines Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug hingegen wird die Fahrerlaubnis eingezogen und muss neu beantragt werden — oft erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Schonfrist und Antritt
Erstmalige Fahrverbote können mit einer 4-Monats-Frist angetreten werden (§ 25 Abs. 2a StVG): Sie dürfen innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen, wann das Fahrverbot beginnt. Bei Wiederholungstätern entfällt diese Wahlmöglichkeit.
Absehen vom Fahrverbot
In Ausnahmefällen kann das Gericht vom Fahrverbot absehen, wenn eine unverhältnismäßige Härte vorliegt — etwa bei drohender Kündigung wegen beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein. In solchen Fällen wird das Bußgeld in der Regel erhöht.