Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anders als bei einer Kündigung müssen beide Seiten zustimmen — kein Kündigungsschutz, keine Betriebsratsanhörung, kein Sozialplan erforderlich.
Wann bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an?
Der Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber oft der schnellere und sicherere Weg, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Typische Motive sind:
- Umgehen des Kündigungsschutzes: Bei langer Betriebszugehörigkeit, Schwangerschaft oder Betriebsratsmitgliedschaft
- Sofortige Trennung: Ohne Einhaltung der (teils langen) Kündigungsfristen
- Vermeidung eines Rechtsstreits: Kein Risiko einer Kündigungsschutzklage
- Betriebsbedingte Umstrukturierung: Schneller Stellenabbau ohne Sozialplan
Risiken für den Arbeitnehmer
Der Aufhebungsvertrag birgt erhebliche Risiken, die vor der Unterschrift sorgfältig abgewogen werden müssen:
- Sperrzeit (§ 159 SGB III): Die Agentur für Arbeit kann eine 12-wöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängen. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch, und die Gesamtbezugsdauer wird um ein Viertel gekürzt.
- Kein Widerrufsrecht: Nach der Unterschrift gibt es kein Zurück — der Vertrag ist bindend
- Kein Kündigungsschutz: Besonderer Schutz (MuSchG, SGB IX) greift nicht
- Krankenversicherung: Bei vorzeitigem Ende droht eine Versicherungslücke
Sperrzeit vermeiden — Die 3 Voraussetzungen
Die Sperrzeit kann vermieden werden, wenn kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Arbeitgeber hätte andernfalls betriebsbedingt gekündigt
- Die Kündigungsfrist wird eingehalten (das Arbeitsverhältnis endet nicht vor dem regulären Ablauf)
- Die Abfindung beträgt maximal 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit
Verhandlungstipps
Vor der Unterschrift sollten folgende Punkte geklärt und im Vertrag festgehalten werden:
- Höhe und Fälligkeit der Abfindung
- Beendigungsdatum (nach Ablauf der Kündigungsfrist)
- Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub
- Arbeitszeugnis (Note und Formulierung)
- Wettbewerbsverbot — ob es aufgehoben wird
- Klärung offener Bonusansprüche und Firmenwagenansprüche
Tipp: Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor Sie unterschreiben. Die Kosten (ca. 200–500 €) stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen finanziellen Folgen einer Sperrzeit.