Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In Deutschland gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung — sie wird in der Praxis aber häufig gezahlt.

Anspruchsgrundlagen

  • § 1a KSchG: Arbeitgeber bietet Abfindung an, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird (= 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr)
  • Sozialplan: Bei Betriebsänderungen mit Betriebsrat
  • Aufhebungsvertrag: Freiwillige Vereinbarung beider Seiten
  • Gerichtlicher Vergleich: Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage (häufigster Fall)
  • §§ 9, 10 KSchG: Gerichtliche Auflösung bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung

Regelformel und Verhandlung

Die Regelformel lautet: 0,5 × Brutto-Monatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit. In der Praxis werden oft 0,5–1,5 Gehälter pro Jahr verhandelt, je nach Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und finanzieller Lage des Arbeitgebers.

Besteuerung

Abfindungen sind voll steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die steuerliche Belastung kann durch die Fünftelregelung (§ 34 EStG) gemildert werden. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nur noch über die Steuererklärung geltend gemacht.

Abfindungshöhe je Beschäftigungsjahr§ 1a KSchG0,5 GehälterVergleich (üblich)0,5–1,0 GehälterStarke Position1,0–1,5 GehälterSozialplan0,5–1,5 Gehälter
Rechtsgrundlage: § 1a KSchG, §§ 9, 10 KSchG

Häufig gestellte Fragen

Nein, es gibt in Deutschland keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig im Rahmen von Aufhebungsverträgen, Sozialplänen oder gerichtlichen Vergleichen gezahlt. Bei betriebsbedingter Kündigung bietet § 1a KSchG eine Regelabfindung an.

Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die Steuerlast kann durch die Fünftelregelung (§ 34 EStG) gemildert werden. Seit 2025 muss die Fünftelregelung über die Steuererklärung beantragt werden.

Eine Abfindung an sich kürzt das Arbeitslosengeld nicht. Achtung aber bei Aufhebungsvertrag: Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, kann eine Sperrzeit und eine Ruhenszeit drohen. Lassen Sie sich vor Unterschrift beraten.

Ja, die Regelformel (0,5 Gehälter pro Jahr) ist nur ein Richtwert. Die tatsächliche Höhe hängt ab von: Erfolgsaussichten der Klage, finanzieller Lage des Arbeitgebers, Verhandlungsgeschick und Dringlichkeit der Trennung.